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Innerhalb der Lebenshilfe Saarpfalz gibt es viele Bereiche, in denen ehrenamtlichen Engagement möglich - und notwendig - ist. Die Lebenshilfe ist von ihren Wurzeln her eine Selbsthilfeorganisation, so daß die meisten "klassischen Ehrenämter" wie Vorstands- , Aufsichtsrats- und Gremienarbeit mit betroffenen Eltern besetzt sind. Daneben gibt es "offene Bereiche", wie die Mitarbeit in Freizeitgruppen, die Organisation von Festen und Ausflügen, die ebenfalls von betroffenen Eltern aber auch von engagierten Personen unterstützt werden, die an einer sinnvollen Tätigkeit für Menschen und am Gemeinwesen interessiert sind.

Möchten Sie Ihre Fähigkeiten und Ideen für unsere Sache einsetzen? Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit.

Ansprechpartner für alle interessierten Personen ist die Beratungs- und Koordinationsstelle der Lebenshilfe Saarpfalz.

Sie erreichen uns von Montags bis Freitags unter 0 68 94 - 92 17-0. Hier können Sie sich weiter unverbindlich informieren und auch "Schnuppertermine" für die einzelnen Gruppen/Veranstaltungen ausmachen.

Denn:
Schreiben kann man viel, Lebenshilfe muß man erleben!

Werden auch Sie Mitglied oder Förderer

Mitglied werden! Mit einem Mindestbeitrag von 35 Euro im Jahr unterstützen Sie die Belange von Menschen mit geistiger Behinderung. Mit unseren Lebenshilfe-Nachrichten informieren wir Sie dreimal im Jahr über das aktuelle Geschehen innerhalb der Lebenshilfe Saarpfalz. Mit einer Mitgliedschaft erwerben Sie bzw. Ihre Angehörigen Vergünstigungen z.B. im Freizeitbereich und erhalten Sie kostenlose Beratung durch unser Fachpersonal. Informieren Sie sich in unserer Geschäftsstelle, rufen Sie an, es lohnt sich!

Auch wenn Sie nicht Mitglied werden möchten, können Sie die Lebenshilfe Saarpfalz mit einem laufenden monatlichen Betrag oder einem Jahresbetrag unterstützen. Den Förderbeitrag können Sie übrigens als Spende bei der Einkommenssteuer geltend machen.

Eine Einzugsermächtigung hilft uns, die Verwaltungskosten auf ein wirtschaftliches Maß zu beschränken. Helfen Sie uns dabei, indem Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Sie können diese jederzeit ohne Fristen und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.11.2015 wurde eine neue Beitragsordnung für die Lebenshilfe Saarpfalz verabschiedet. Diese tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Die Familienmitgliedschaft bedeutet, dass beide Partner Mitglied und somit z.B. stimmberechtigt sind für einen Mindestbeitrag von 60,- Euro im Jahr. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Mitgliedschaft für Menschen mit geistiger Behinderung für 15,- Euro im Jahr.

Mitarbeit – Information

Sie wollen sich generell über das Betreuungsrecht informieren oder überlegen, eine gesetzliche Betreuung zu übernehmen?

Download:

Grundlagen und Ziele des Betreuungsrechts

Allgemeine Informationen

Kompetente Mitarbeiter der Lebenshilfe Saarpfalz erfüllen die sogenannten Querschnittstätigkeiten gemäß dem Betreuungsgesetz (BtG):

  • Beratung von Familienangehörigen, die eine Betreuung übernehmen oder übernommen haben, insbesondere in Sozialhilfefragen, Fragen zur Renten- und Pflegeversicherung oder zum Umgang mit den behinderten oder kranken Menschen.
  • Gewinnung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen zur Führung von Betreuungen
  • Begleitung, Beratung, Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen BetreuerInnen
  • Informieren über die rechtliche Betreuung, über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Sozial engagierte Menschen können unter dem Dach des Betreuungsvereins der Lebenshilfe Saarpfalz ehrenamtliche Betreuungen übernehmen.

Dies hat mehrere Vorteile für die Betreuer:

  • Versicherungsschutz (Haftpflicht, Rechtsschutz, Vermögensschadenhaftpflicht)
  • kompetente Ansprechpartner in Betreuungsrechtssachen
  • kontinuierlicher Erfahrungsaustausch mit anderen, ehrenamtlichen Betreuern
  • aktuelle Informationen zu gesetzlichen Neuerungen
  • Unterstützung bei administrativen Aufgaben (z.B. Erstellung Vermögensverzeichnis)

Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Frank Alt, Leiter des Betreuungsvereins der Lebenshilfe Saarpfalz unter Telefon 0 68 94 - 92 17-20.

Lebenshilfe Saarpfalz

Betreuungsverein
Gesundheitspark St. Ingbert

Klaus-Tussing-Str. 2 a
66386 St. Ingbert

Telefon: 0 68 94 - 92 17-0
Fax: 0 68 94 - 92 17-17

E-Mail: info(at)lebenshilfe-saarpfalz.de

Lebenshilfe Stiftung Saarpfalz

Die Sorge von Eltern behinderter Menschen um das zukünftige Wohlergehen Ihrer Kinder hat uns dazu bewogen, Möglichkeiten der Vorsorge durch die Gründung der „Stiftung Lebenshilfe Saarpfalz“ zu schaffen.

Aufgaben

Das Aufgabefeld der Stiftung ist breit gefächert und soll den Bedürfnissen von Eltern und Angehörigen aber auch den Bedürfnissen von nicht behinderten, entwicklungsverzögerten, von Behinderung bedrohten und von behinderten Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen Rechnung tragen. U. a. hat sich die Stiftung folgende Aufgaben gestellt:

  • die unmittelbare Förderung von Einzelpersonen des zuvor genannten Personenkreises durch Leistungen aller Art, sofern hierfür keine öffentlich-rechtlichen Leistungsansprüche geltend gemacht werden können, 
  • die Schaffung und Erhaltung von Wohnungen und Wohnstätten sowie  Hilfen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen für eine angemessene Tagesstruktur
  • die Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung, Bildung, Betreuung, Unterbringung, Erholung und sonstigen begleitenden Angeboten für Menschen mit Behinderung
  • Testamentsvollstreckung, sofern Menschen mit Behinderung beteiligt sind
  • die treuhänderische Verwaltung unselbständiger Stiftungen, sofern diese zugunsten von Menschen mit Behinderung errichtet wurden

Gemeinnützigkeit

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist daher berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Staatliche Anerkennung

Die Stiftung wurde als rechtskräftige Stiftung im Sinne des § 80 BGB seitens des Ministeriums für Inneres und Sport mit Wirkung zum 16.01.2009 anerkannt; die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt des Saarlandes.

Helfen Sie, damit wir helfen können

Alle Menschen, denen das Wohl von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen am Herzen liegt, können durch Spenden, Zuwendungen, Schenkungen oder Übertrag ihres  Vermögens oder Übertragung von Teilen ihres Vermögens dazu beitragen, dass die Stiftung im Sinne ihrer Satzung helfen und unterstützen kann.

Möchten Sie, zu Lebzeiten oder über den Tod hinaus, für die Belange von Menschen mit Behinderung eintreten, dann bietet unsere Stiftung verschiedene Möglichkeiten an:

Grundsätzlich können Sie sich für eine Zustiftung oder eine Spende entscheiden.

Die Zustiftung gewährleistet ihre dauerhafte Unterstützung; der Wert ihrer Zustiftung fließt in das Stiftungskapital ein und bleibt unangetastet erhalten. Die Erträge aus der Anlage des Stiftungskapitals, z.B. Zinserträge, unterstützen bis weit in die Zukunft die satzungsgemäßen Aufgaben unserer Stiftung Lebenshilfe.  Als Zustiftungen kommen neben der Übertragung von Geldmittel auch beispielsweise die Übertragung von Immobilien oder Grundstücken in Betracht.

Eine Zustiftung zu Gunsten der Menschen mit Behinderung kann durch Sie selbst zu Lebzeiten aber auch durch testamentarische Verfügung erfolgen

Die Spende ist die bekanntere Form der Unterstützung. Sie fließen im Gegensatz zu Zustiftungen nicht in das Stiftungskapital ein. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie zeitnah erforderliche Maßnahmen und Aufgaben der Stiftung für Menschen mit Behinderung.

Zuwendungsbescheinigung und Beratung

In beiden Fällen der Unterstützung erhalten Sie als Spender eine Zuwendungsbescheinigung, um ihre steuerrechtlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Gerne sind wir bereit, Sie bei Ihrer Entscheidung, wie Sie die Stiftung Lebenshilfe Saarpfalz unterstützen können, zu beraten.

Helfen auch Sie mit!

Jede Spende hilft! Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit für Menschen mit Behinderung mit einer Spende unterstützen, denn viele unserer Aufgaben werden nicht durch öffentliche Zuschüsse finanziert. Als gemeinnützig anerkannte Einrichtung stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbescheinigung aus und versichern Ihnen, dass Ihre Spende ausschließlich für die Belange der betreuten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen verwendet wird.

Unsere Spendenkonten:

Kreissparkasse Saarpfalz
IBAN DE28 5945 0010 1010 5011 02

Deutsche Bank Saar
IBAN DE52 5907 0070 0902 3300 00

Der Bundesvereinigung der Lebenshilfe in Marburg als unsere Dachorganisation wurde das DZI-Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für Soziale Fragen zuerkannt. Damit werden besondere Vertrauenswürdigkeit und eine zweckgerichtete, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bescheinigt. Spenden an die Lebenshilfe sind steuerabzugsfähig.